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Am 13.05.2023 hat die Mitgliederversammlung eine Satzungsänderung beschlossen, mit der die Zulässigkeit virtueller und hybrider Versammlungen geregelt wurde. Dies ist eine Nachwirkung aus der Coronazeit, in der Versammlungen häufig nicht in Präsenz durchgeführt werden durften. Damals gab es ein vorübergehendes Gesetz, welches Vereinen die Durchführung virtueller Versammlungen auch ohne satzungsgemäßge Grundlage erlaubt hat. Dieses ist jedoch seit einiger Zeit ausgelaufen.
Um zukünftig solchen Situationen besser gewappnet zu sein, hat die Ortsgruppe 2023 gemäß der Empfehlung des Landesverbandes eine Regelung zur Durchführung virtueller Versammlung mit in die Satzung aufgenommen.
Nachdem alle bürokratischen Hürden genommen wurden, wurde die neue Satzung am 08.04.2024 durch das Amtsgericht Mönchengladbach ins Vereinsregister eingetragen und ist nun ab diesem Tag gültig. Der vollständige Satzungstext kann unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://gerderath.dlrg.de/fileadmin/groups/9090080/Satzung_Gerderath_2023.pdf