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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Gerderath e.V. findest du hier .

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Geschäftsstelle

DLRG Ortsgruppe Gerderath e.V.
z.Hd. Britta Menzel
Aachener Straße 20
41812 Erkelenz

Tel.: 02431/8131590
Mobil: 0176/36363028

E-Mail-Kontakt:

info@gerderath.dlrg.de

Hinweis zu Kündigungen

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft in unserer Ortsgruppe kündigen wollen, reicht es, wenn Sie Ihre Kündigung an die o.g. Mailadresse senden. Dies ist für eine gültige Kündigung völlig ausreichend und ist für Sie und uns der bequemste Weg, die Angelegenheit abzuwickeln. Sollten Sie trotzdem auf einem anderen Weg kündigen wollen, beachten Sie bitte, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass die Kündigung bei einer dafür zuständigen Person (d.h., die Geschäftsführung der Ortsgruppe) ankommt! Wenn die Kündigung aus irgendeinem Grund bei uns nicht eingetragen worden ist, müssen Sie beweisen, dass Sie die Kündigung tatsächlich auch eingereicht haben, um rückwirkend einen Anspruch auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages geltend machen zu können. Am einfachsten ist dies, wenn Sie uns eine Mail schreiben und eine Kopie dieser in Ihrem "Gesendet"-Ordner behalten.

Bitte achten Sie insbesondere darauf,

  • ...dass Sie, falls Sie die Kündigung per Post schicken wollen, die  Geschäftsadresse verwenden, so, wie sie oben angegeben ist (insbesondere muss der Name "Britta Menzel" mit angegeben werden),
  • ...dass Sie die Kündigung nicht an die Schwimmhalle Gerderath schicken,
  • ...dass Sie die Kündigung nicht bei einer x-beliebigen Person im Schwimmbad abgeben, insbesondere nicht beim städtischen Badpersonal,
  • ...und dass kommentarlos einfach nicht mehr beim Training aufzutauchen keine Kündigung ist und Sie nicht von der Beitragspflicht entbindet.

Bitte beachten SIe außerdem, dass die Mitgliedschaft immer jahresweise läuft und auch nur zum Ende eines Jahres (d.h. zum 31.12.) beendet werden kann. Ein Austritt "mit sofortiger Wirkung" ist nicht möglich! Die Kündigungsfrist ist immer der 30.11. eines laufenden Jahres.

Bitte behalten Sie daher noch folgende Punkte im Hinterkopf:

  • Wenn Sie im Dezember eines Jahres kündigen, haben Sie die Kündigungsfrist verpasst und sind daher auch noch im darauffolgenden Jahr Mitglied der Ortsgruppe.
  • Wenn Sie zu Beginn eines laufenden Jahres (oder im Dezember des Jahres davor) kündigen, sind Sie, wie gesagt, trotzdem für das komplette laufende Jahr noch Mitglied der Ortsgruppe und dementsprechend auch beitragspflichtig. Wenn Sie vor dem jährlichen Beitragseinzug gekündigt haben, wird also auch nach Ihrer Kündigung noch ein letzter Mitgliedsbeitrag fällig.
Schreiben Sie uns:

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